Absonderung

Absonderung
das Recht auf vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs aus einem Pfand- oder pfandähnlichen Recht an einem zur  Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand (§§ 49, 50 InsO). Der Gegenstand sowie ein Überschuss verbleiben der Masse (im Gegensatz zur  Aussonderung).
I. Absonderungs-Berechtigte:1. Wer im Fall der Zwangsversteigerung ein Recht auf Befriedigung aus einem Grundstück hat (z.B. bei  Hypotheken,  Grundschulden). Die Rangfolge bestimmt sich nach §§ 10–14 ZVG.  Eigentümergrundschulden fallen in die Masse (§ 49 InsO).
- 2. Bund, Länder und Gemeinden an den zurückgehaltenen oder mit Beschlag belegten zoll- und steuerpflichtigen Sachen wegen öffentlicher  Abgaben (§ 51 Nr. 4 InsO).
- 3. Wer an sonstigen Gegenständen des  Gemeinschuldners ein vertragliches, gesetzliches oder Pfändungspfandrecht besitzt (§ 50 II 2 InsO); aber: Keine Geltendmachung des  Vermieterpfandrechts für ältere Rückstände als aus dem letzten Jahr vor  Insolvenzeröffnung. Bei  Sicherungsübereignung und  Sicherungsabtretung ist der Sicherungsnehmer nur absonderungsberechtigt.
- 4. Derjenige, dem ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Ersatzanspruchs für Aufwendungen zum Nutzen einer Sache zusteht, soweit der Vorteil noch vorhanden ist (§ 51 Nr. 2 InsO).
- 5. Wer ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht hat (§ 51 Nr. 3 InsO, §§ 369–371 HGB).
- 6. Reihenfolge der Deckung: Kosten, Zinsen, zuletzt die Hauptforderung (§ 50 I InsO).
II. Geltendmachung:1. Das A.-Recht: a) Wird es bestritten, kann der Berechtigte gegen den  Insolvenzverwalter Feststellungsklage erheben (§ 180 InsO). Einen gegen den Gemeinschuldner anhängigen Prozess können der Insolvenzverwalter und der Gläubiger wieder aufnehmen (§ 86 InsO).
- b)  Zwangsverwaltung und  Zwangsversteigerung der Grundstücke können durch den Insolvenzverwalter betrieben werden (§ 165 InsO).
- c) Ist bei beweglichen Gegenständen der Gläubiger berechtigt, sich aus dem Gegenstand zu befriedigen (häufiger Fall), kann ihm der  Insolvenzverwalter durch das Gericht eine Frist setzen lassen, innerhalb der er den Gegenstand zu verwerten hat. Nach Fristablauf ist der Insolvenzverwalter im Wege der Zwangsvollstreckung (d.h. durch den Gerichtsvollzieher) oder des Pfandverkaufs (§§ 1235–1240 BGB) zur Verwertung befugt. Dagegen kein Widerspruchsrecht des Gläubigers, aber Anspruch auf Erlös (§ 170 I InsO).
- 2. Hat der A.-Berechtigte auch eine persönliche Forderung gegen den Gemeinschuldner, kann er sie in voller Höhe zur Insolvenztabelle anmelden (§ 52 InsO). Eine Feststellung „auf den Ausfall“ oder „in Höhe des Ausfalls“ bedeutet keine Einschränkung der Feststellung. Anteilmäßig befriedigt wird der Gläubiger für den Betrag, mit dem er bei der abgesonderten Befriedigung ausgefallen ist, oder bei Verzicht auf die A. (§ 52 InsO).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Absonderung — Absonderung …   Deutsch Wörterbuch

  • Absonderung — Absonderung, die Eigenschaft der Gesteine, bei der Lösung des inneren Zusammenhanges bestimmte Formen anzunehmen. Sie ist entweder die Folge der Zusammenziehung oder der Erkaltung, der Austrocknung, des Gebirgsdruckes oder auch der chemischen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Absonderung — kann bedeuten: die Sekretion, in der Physiologie die Abgabe von Produkten durch Drüsen in der Medizin die Isolierung von Patienten zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern; siehe Isolierung (Medizin) in der Physiologie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Absonderung [1] — Absonderung (naturwissenschaftlich). 1) In der Geologie (hierzu Tafel »Absonderung der massigen Gesteine«) die Zerklüftung oder Trennung der Gesteinsmassen, wie sie sowohl bei den geschichteten (s. Schichtung) als bei den massigen Gesteinen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Absonderung — Absonderung, 1) (Secretio, Physiol.), die allen Organismen inwohnende Lebensthätigkeit, vermöge welcher aus einem gleichartig erscheinenden, sie erfüllenden flüssigen Stoffe (beim Menschen aus dem Blute) durch eigne Organe verschiedenartige u. zu …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Absonderung [2] — Absonderung im Konkurs, Absonderungsgläubiger, s. Abgesonderte Befriedigung. A. im Erbrecht, s. Erbrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Absonderung — Absonderung, früher Separation, im Konkursverfahren Trennung von Gegenständen, die zur Konkursmasse gehören, von dieser, um daraus Personen, die daran besondere Rechte (Pfandrechte) haben (Absonderungsberechtigte, Separatisten), zu befriedigen.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Absonderung — 1. ↑Isolation, 2Segregation, ↑Sezession, 2. 1Sekret …   Das große Fremdwörterbuch

  • Absonderung — Die Gesteine zeigen da, wo sie in ihrer ganzen Masse der Beobachtung zugänglich sind, also vorzüglich an steilen Felswänden, in Wasserrissen, in Steinbrüchen und andern künstlichen Aufschlüssen, mehr oder weniger deutliche Trennungsflächen, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Absonderung — Separation; Vereinzelung; Isolierung; Vereinsamung; Isolation; Trennung; Separierung; Abkapselung; Sezernierung (fachsprachlich); Sekretion ( …   Universal-Lexikon

  • Absonderung — 1. Abgliederung, Abkapselung, Abschottung, Abtrennung, Getrennthaltung, Isolation, Isolierung, Trennung; (geh.): Sonderung, Vereinzelung; (veraltend): Separation; (veraltet): Disjunktion, Segregation. 2. Abgabe, Abgang, Ausscheidung; (Fachspr.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”